Geschäftsfelder » Arbeitsschutz » SiGeKo
Wir wollen, dass alle gesund nach Hause kommen!
Baustellen bergen viele Gefahren: Absturzgefahr, Arbeiten unter schwebenden Lasten, Heißarbeiten, Heben von Lasten und vieles mehr. Meist ist es die gleichzeitige Ausführung mehrerer Gewerke, die aufgrund mangelnder Absprachen zur eigentlichen Gefahr führt.
Hier setzt die Leistung unserer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) an. Von der Planung über die Ausführungsphase bis hin zum laufenden Unterhalt stehen wir Ihnen auf Basis der Baustellenverordnung und der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen zur Verfügung.
Seit der Einführung der Baustellenverordnung ist der oder die Bauherr/-in, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmen (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden, für die Stellung eines SiGeKos verantwortlich. In Abhängigkeit des Umfangs der Bauleistungen werden zusätzliche Leistungen, wie z. B. ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erforderlich.
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und sorgen Sie dafür, dass diese nach der Arbeit gesund nach Hause gehen können.
Wir helfen Ihnen dabei!
Unsere Leistungen
- Mitwirkung bei der Ausschreibung und Angebotsprüfung
- Erstellung Vorankündigung der Baustelle
- Stellung eines geeigneten Koordinators (SiGeKo) gem. RAB 30
- Ausarbeitung SiGe-Plan gem. RAB 31
- Ausarbeitung Baustellenordnung
- laufende Kontrolle der Einhaltung des SiGe-Plans
- Organisation von Sicherheitsbegehungen und -besprechungen (und Dokumentation)
- Koordination der Arbeitssicherheit verschiedener Gewerke
- Erstellung der Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Anforderungen nach Baustellenverordnung
Baustellenbedingungen | Berücksichtigung allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG | Voran– kündigung | SiGeKo | SiGe-Plan | Unterlage (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV) | |
Unternehmen | Umfang und Art der Arbeiten | |||||
ein Unternehmen | < 31 Arbeitstage / 21 Beschäftigte oder < 501 Personentage | ja | nein | nein | nein | nein |
ein Unternehmen | < 31 Arbeitstage / 21 Beschäftigte oder < 501 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | nein | nein | nein | nein |
ein Unternehmen | > 30 Arbeitstage / 20 Beschäftigte oder > 500 Personentage | ja | ja | nein | nein | nein |
ein Unternehmen | > 30 Arbeitstage / 20 Beschäftigte oder > 500 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | ja | nein | nein | nein |
mehrere Unternehmen | < 31 Arbeitstage / 21 Beschäftigte oder < 501 Personentage | ja | nein | ja | nein | ja |
mehrere Unternehmen | < 31 Arbeitstage / 21 Beschäftigte oder < 501 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | nein | ja | ja | ja |
mehrere Unternehmen | > 30 Arbeitstage / 20 Beschäftigte oder > 500 Personentage | ja | ja | ja | ja | ja |
mehrere Unternehmen | > 30 Arbeitstage / 20 Beschäftigte oder > 500 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | ja | ja | ja | ja |
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