Novelle Verpackungsgesetz 2021
Änderungen zwingen Hersteller / Vertreiber zum Handeln!
Ausweitung der Registrierungspflicht für Hersteller
Bisher mussten sich bei der Zentralen Stelle nur die Hersteller registrieren, die Verkaufsverpackungen in Verkehr gebracht haben, die beim Haushalt anfielen (Stichwort: duale Systeme, grüner Punkt). Die neue Registrierungspflicht ab 01.Juli 2021 sieht vor, dass sich alle Hersteller von Verpackungen registrieren müssen. Dieses gilt dann u.a. auch für Inverkehrbringer von Transportverpackungen und / oder großgewerblichen Verpackungen (Belieferung der Industrie, B2B). Damit wird die Registrierungspflicht erheblich ausgeweitet!
Nachweispflichten für Verpackungen
Hersteller und Vertreiber von
- Transportverpackungen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (sog. großgewerbliche Verpackungen)
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist,
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und
- Mehrwegverpackungen
sind ab 03.Juli 2021 verpflichtet, diese am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen und diese der Wiederverwendung oder einer Verwertung zuzuführen. Dieses galt – mit Ausnahme der Mehrwegverpackungen – auch bereits vor der Novelle des VerpackG. Neu ist aber, dass Letztvertreiber den Endverbraucher über Rückgabemöglichkeiten zu informieren haben. Über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen ist ab 01.Januar 2022 ein Nachweis zu führen. Zusätzlich ist eine Dokumentation über in Verkehr gebrachte sowie zurückgenommene und verwertete Verpackungen anzufertigen, die der zuständigen Behörde auf Verlagen vorzulegen ist. Diese Dokumentation muss spätestens jeweils zum 15. Mai für die im Vorjahr in Verkehr gebrachten Verpackungen vorliegen.
Daneben gibt es noch einige weitere Änderungen, die ebenfalls für Sie wichtig sein können und Handeln verlangen.
Sollten Hersteller und Vertreiber den neuen Vorgaben nicht gerecht werden, kann sogar ein Vertriebsverbot ausgesprochen werden.
Unterstützung bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung
Sie haben noch Fragen? Gerne senden wir Ihnen auf Nachfrage eine ausführlichere Information zu oder unterstützen Sie mit unserem Experten direkt bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes. Wir unterstützen Sie bei der Registrierungs- und Nachweispflicht und zeigen Ihnen Einsparpotenziale bei der Verpackungslizenzierung auf. Wir helfen gerne.
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