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Lagerung wassergefährdender Stoffe - AwSV
AwSV, TRwS 781, StaWaR, LAU und HBV-Anlagen? Wie bitte?? In vielen Unternehmen ist die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen immer noch nur unzureichend geregelt! Die neuen Regelungen der im August 2017 in Kraft getretenen AwSV sind bei weitem noch nicht überall umgesetzt, da gibt es schon den neuen Referentenentwurf für die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – AwSV“. Insbesondere die Löschwasserrückhaltung soll neu geregelt werden.
Was ist zu tun?
Auf Basis einer umfänglichen Bestandsaufnahme ermitteln wir Ihre individuellen Verbesserungsbedarfe und unterstützen Sie auf dem Weg zum sicheren Unternehmen.
Unsere Leistungen
- Erfassung der Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenkataster)
- Anlagenabgrenzung
- Erstellung der Anlagendokumentation und Gefährdungseinstufung der Anlagen
- Erstellen von Merkblättern und Betriebsanweisungen gem. AwSV
- Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter
- Lagerkonzepte und Sicherheitseinrichtungen
- Bewertung der Löschwasserrückhaltung (ob erforderlich und Dimensionierung)
Alle Leistungen können einzeln abgerufen werden. In Summe sind sie ein wichtiger Beitrag zum präventiven Gewässerschutz. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Lagerung von anderen Gefahrstoffen!
Nutzen Sie unsere Erfahrung!
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