Verordnung für Einwegkunststoffkennzeichnung beschlossen
Mit klar erkennbaren Labels will die Bundesregierung für den bewussten Umgang mit Plastik sensibilisieren und Anforderung der EU-Richtlinie 2019/904 umsetzen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir wollen achtloses Wegwerfen von Verpackungen und Artikeln aus Plastik verhindern. Denn gerade Wegwerfprodukte landen viel zu oft in der Natur oder in der Kanalisation. So gelangt Plastik in die Umwelt und weil es nicht verrottet endet leider häufig an Stränden oder in den Mägen von Vögeln und Fischen. Diese Wegwerfmentalität muss aufhören. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen oft gar nicht, dass in manchen Produkten Plastik enthalten ist. Darüber klären wir mit den neuen Warnhinweisen auf und zeigen, welche Umweltschäden unsachgemäße Entsorgung anrichtet“.
Die neuen Warnhinweise sollen ab 3. Juli 2021 deutlich erkennbar ins Layout der Verpackungen von kunststoffhaltigen Produkten fest integriert sein. Hersteller kunststoffhaltiger Artikel dürfen ab Juli keine ungekennzeichneten Produkte mehr in Verkehr bringen. Die Kennzeichnung besteht aus einem Piktogramm und einem Text zur Kennzeichnung der jeweiligen Produktkategorie.
Den Anfang machen Hygieneprodukte, wie Binden, Tampons und Tampon-Applikatoren, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern sowie Einweggetränkegetränkebecher. Diese Produkte zählen zu den problematischsten Abfällen, die besonders häufig die Strände der Europäischen Union verschmutzen. Weitere Produkte sollen später in die Verordnung aufgenommen werden. Ein EU-weites Verbot kommt für diese Produkte bislang nicht in Frage, weil es für sie derzeit keine ökologisch sinnvolleren Alternativen gibt. Eine Anpassung der EU-Richtlinie und damit voraussichtlich weitere Verbote ist spätestens für 2027 vorgesehen.
Bis 3. Juli 2022 gilt für die Hersteller eine Übergangsfrist, in der sie ihre Produkte vorrübergehend mit nicht ablösbaren Aufklebern kennzeichnen können. So können bereits hergestellte aber noch nicht vom Hersteller abgegebene Produkte ohne großen Aufwand gekennzeichnet werden. Ein Abverkauf nicht gekennzeichneter Produkte (Lagerware) durch die Händler bleibt auch nach dem Termin möglich. Damit wird verhindert, dass gebrauchstaugliche Ware sinnlos vernichtet werden muss. Der Import von ungekennzeichneten Produkten aus Nicht-EU-Ländern ist künftig verboten, so dass nicht gekennzeichnete Produkte nach und nach vom Markt verschwinden sollen.
Ebenso legt die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung fest, dass Verschlüsse und Deckel von Getränkebehältern aus Kunststoff ab dem 3. Juli 2024 fest mit dem Getränkebehälter verbunden sein müssen. Diese neue Regel soll verhindern, dass die abgetrennten Verschlüsse und Deckel in der Umwelt landen (Littering-Problem).
Nach dem Beschluss im Kabinett muss die Verordnung den Bundestag passieren, und der Bundesrat muss zustimmen. Die Regelungen sollen am 3. Juli 2021 gemeinsam mit dem Einwegplastikverbot europaweit in Kraft treten.
Kontakt
Horst Gmeiner
T +49 89 895 46 15 – 1
@ h.gmeiner@lomex-eqs.de
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