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Neue Gewerbeabfallverordnung: Pflichten, aber auch Chancen für Unternehmen und Umwelt

Das Bundeskabinett hat eine Novelle der Gewerbeabfallverordnung beschlosseneingebracht, um Recyclingquoten zu steigern und die getrennte Abfallsammlung zu verbessern. Die geplanten Änderungen betreffen viele Akteure – von Abfallerzeugern bis zu Anlagenbetreibern. Unternehmen, die frühzeitig reagieren und die neuen Vorgaben effizient umsetzen wollen, können sich durch unsere kompetente Beratung Wettbewerbsvorteile sichern.

Die Bundesregierung hat die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt. Ziel ist es, die Recyclingquote für gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle signifikant zu steigern. Hintergrund sind Studienergebnisse, die zeigen, dass bestehende Recyclingpotenziale noch zu wenig genutzt werden: Während nach Sortieranalysen 27 Prozent der gemischten Siedlungsabfälle stofflich verwertbar wären, liege die tatsächliche Recyclingquote derzeit bei nur 4 Prozent.

Die Novelle setzt auf ein stringenteres Regelwerk und bessere behördliche Kontrollen. Ein zentraler Punkt ist eine deutlich intensivierte Vollzugskontrolle durch die Behörden, die hierzu, zur Entlastung, auch Sachverständigenprüfungen anordnen können. Zudem sollen Betreiber von Müllverbrennungsanlagen künftig stichprobenartige Kontrollen der angelieferten Abfälle durchführen, um Verstöße gegen die Gewerbeabfallverordnung aufzudecken und den Behörden die Möglichkeit zum Vorgehen gegen die Anlieferer und Erzeuger zu erleichtern. Beide Punkte werden sehr kontrovers diskutiert.

Eindeutig positiv zu bewerten sind hingegen die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Sammelbehälter, um die getrennte Abfallsammlung an der Anfallstelle, also beim Erzeuger, zu stärken, und die Verpflichtung zur Nutzung der Nahinfrarot-Technik bei den Vorbehandlungsanlagen, die eine deutlich bessere Sortierquote erlaubt.

Wichtige Neuerungen im Überblick:

  1. Kennzeichnungspflicht für Sammelbehälter: Diese Maßnahme soll die getrennte Sammlung direkt bei den Abfallerzeugern fördern.
  2. Strengere Vorgaben für Vorbehandlungsanlagen: Die Regelung schränkt hintereinandergeschaltete Vorbehandlungen (Kaskadenregelung) auf zwei Anlagen ein und hebt Ausnahmeregelungen auf.
  3. Streichung der 90/10-Regelung: Keine weiteren Anforderungen, wenn eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 Prozent erreicht wird.
  4. Einbindung von Sachverständigen: Sachverständige können die Einhaltung der getrennten Sammlung und Vorbehandlung überprüfen, um die behördliche Überwachung zu entlasten.
  5. Einheitliches elektronisches Register: Alle Vorbehandlungsanlagen sollen in einem bundesweiten Register erfasst werden, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu erhöhen.
  6. Kontrollen durch Behörden: Die Überwachung der getrennten Sammlung wird durch Mindestvorgaben für Kontrollen gestärkt.

 

Nahezu alle Unternehmen werden von den neuen Regelungen betroffen sein. Sie stehen vor der Herausforderung, die zusätzlichen Anforderungen zu erfüllen. Neben der einmaligen Umstellung – etwa bei der Anpassung der Dokumentationspflichten – können auch neue betriebliche Prozesse erforderlich sein. Im Grunde sind alle Unternehmen von den neuen Regelungen betroffen. Der wirtschaftliche und ökologische Nutzen ist jedoch erheblich: Laut der Bundesregierung soll die Novelle zu einer Entlastung der Wirtschaft in Höhe von 15,2 Millionen Euro pro Jahr (zusätzlicher Erfüllungsaufwand ca. 3 Mio., Entlastung 18,2 Mio.) führen (Quelle: Erläuterungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Seite 3)).

Allerdings ist diese Einsparprognose durchaus kritisch zu betrachten: Sowohl einmalige Kosten als auch laufender Erfüllungsaufwand dürften unseres Erachtens mit neuen Dokumentationsanforderungen deutlich höher ausfallen. Hier betreibt die Regierung vermutlich Schönfärberei.

Vorhaben könnte noch deutlich verzögert werden

Die Änderungen unterstützen die Ziele der Abfallvermeidung und Ressourcenschonung und können vor allem in Zeiten knapper Rohstoffe einen wichtigen Beitrag leisten. Die Verwertungskosten für getrennt gesammelte Abfälle liegen deutlich unter denen für Abfallgemische, und höhere Sortier- und Recyclingquoten tragen zur Ressourcenschonung bei. Unternehmen, die der Berichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen, können dies zudem zur positiven Darstellung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie nutzen.

Spannend wird bleiben, ob die Novelle, wie von der rot-grünen Minderheitsregierung erhofft, den Bundestag in den kommenden Wochen passieren wird. In diesem Fall könnte das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich im Sommer beendet werden. Gelingt SPD und Grünen dies nicht, könnte das Parlament aufgrund der Neuwahlen vor einem Beschluss aufgelöst werden, was das Vorhaben deutlich verzögern würde. Allerdings muss der Bundestag nur beteiligt werden und nicht zwingend zustimmen. Hier gilt also zunächst: abwarten.

Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen

Wir bieten spezialisierte Beratungsleistungen, um Sie optimal auf die Umsetzung der neuen Gewerbeabfallverordnung vorzubereiten. Von der Analyse Ihrer aktuellen Abfallbewirtschaftung über die Entwicklung maßgeschneiderter Konzepte zum auch kostenoptimierten Abfall- und Wertstoffmanagement bis hin zur Schulung Ihrer Mitarbeitenden – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Nutzen Sie unser Fachwissen, um die Herausforderungen der Novelle souverän zu meistern und gleichzeitig aktiv zur Kreislaufwirtschaft beizutragen. Kontaktieren Sie uns, und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Abfallprozesse zukunftsfähig gestalten!

Kontakt

Thomas Stork

T   +49  89 895 46 15 – 4

t.stork@lomex-eqs.de

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