EEG-Umlage für 2021 neu festgelegt
Am 15.10.2020 wurde die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) für das Jahr 2021 auf 6,5 ct pro Kilowattstunde festgesetzt. Für 2022 soll die Abgabe auf 6,0 ct pro Kilowattstunde weiter abgesenkt werden.
Damit wurde die EEG-Umlage gegenüber dem aktuellen Stand (6,756 ct) um 0,256 ct bzw. 3,9 % geringfügig reduziert. Damit diese Absenkung möglich wurde erfolgt ein Querfinanzierung durch den Bund in Höhe von 10,8 Milliarden Euro. Ohne den Zuschuss des Bundes hätte die Umlage 9,651 Cent je Kilowattstunde betragen.
Der Zuschuss finanziert sich zum einen aus den Mitteln des „Corona-Konjunkturpakets“ und der ab 2021 geltenden nationalen CO2-Bepreisung (CO2-Abgabe). Diese wird dann allerdings wiederum Eine Erhöhung der Kraftstoffpreise bei Benzin (die Angaben schwanken hier noch um ca. 5 – 7 ct pro Liter) und bei Heizöl und Diesel um ca. 7 – 8 ct pro Liter mit sich bringen.
Damit wird allerdings eine Art Paradigmenwechsel eingeleitet. Strom, der nach den Plänen der Bundesregierung zusehends mehr und mehr aus den erneuerbaren und damit CO2-neutralen Energien kommen soll, wird durch Besteuerung CO2-intensiver Energien gefördert.
Kontakt
Horst Gmeiner
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