Hohe Altholznachfrage und geplante Verlängerung der EEG-Umlage bringen den Altholzmarkt in Bewegung
Die kurz vor Weihnachten vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Anschlussförderung für Altholzkraftwerke unterliegt noch dem Genehmigungsvorbehalt seitens der EU-Kommission. Die Förderung durch das EEG stelle, so teilte BMU mit, eine staatliche Beihilfe dar und müsse daher von der EU-Kommission genehmigt werden.
Die Bundesregierung habe aber bereits in einem frühen Verfahrensstadium konstruktive Gespräche mit der EU-Kommission zum EEG 2021 geführt und zu vielen Inhalten des EEG 2021 ein grundsätzlich gemeinsames Verständnis erzielen können, so dass eine Genehmigung erwartet wird. Die Gespräche werden aktuell noch fortgesetzt.
Die geplante Anschlussförderung für Altholzkraftwerke (nach dem Ende ihrer bisherigen EEG-Förderung) sieht bereits ab Anfang 2021 eine sechsjährige Übergangsfrist vor, in der die EEG-Vergütung zunächst unverändert bleibt und erst nach zwei Jahren stufenweise sinkt. Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2013 in Betrieb genommen worden sind und Altholz mit Ausnahme von Industrierestholz einsetzen verlängert sich das Ende des ursprünglichen Anspruchs auf Zahlung einmalig bis zum 31. Dezember 2026.
Für die Kraftwerksbetreiber bietet diese Anschlussregelung einen deutlich verlängerten Planungshorizont und längere Laufzeiten. Für den Altholzmarkt würde die Regelung Entsorgungssicherheit Stabilität bedeuten. Hier waren größere Entsorgungsengpässe und damit steigende Preise erwartet worden.
Überraschend hat sich der Entsorgungsmarkt aber zum Ende letzten Jahres gedreht. Einer anhaltend hohen Nachfrage, zunehmend auch im Bereich der stofflichen Verwertung steht zum ersten Mal seit längerer Zeit ein geringes Angebot gegenüber. Auch wenn sich die Effekte zunächst besonders im Süden Deutschlands bemerkbar machen, dürfte mit regionalen Unterschieden bundesweit eine preisliche Bewegung zu erwarten sein.
Stand 24.02.21
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Horst Gmeiner
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