Novelle Verpackungsgesetz 2021
Änderungen zwingen Hersteller / Vertreiber zum Handeln!
Ausweitung der Registrierungspflicht für Hersteller
Bisher mussten sich bei der Zentralen Stelle nur die Hersteller registrieren, die Verkaufsverpackungen in Verkehr gebracht haben, die beim Haushalt anfielen (Stichwort: duale Systeme, grüner Punkt). Die neue Registrierungspflicht ab 01.Juli 2021 sieht vor, dass sich alle Hersteller von Verpackungen registrieren müssen. Dieses gilt dann u.a. auch für Inverkehrbringer von Transportverpackungen und / oder großgewerblichen Verpackungen (Belieferung der Industrie, B2B). Damit wird die Registrierungspflicht erheblich ausgeweitet!
Nachweispflichten für Verpackungen
Hersteller und Vertreiber von
- Transportverpackungen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (sog. großgewerbliche Verpackungen)
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist,
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und
- Mehrwegverpackungen
sind ab 03.Juli 2021 verpflichtet, diese am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen und diese der Wiederverwendung oder einer Verwertung zuzuführen. Dieses galt – mit Ausnahme der Mehrwegverpackungen – auch bereits vor der Novelle des VerpackG. Neu ist aber, dass Letztvertreiber den Endverbraucher über Rückgabemöglichkeiten zu informieren haben. Über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen ist ab 01.Januar 2022 ein Nachweis zu führen. Zusätzlich ist eine Dokumentation über in Verkehr gebrachte sowie zurückgenommene und verwertete Verpackungen anzufertigen, die der zuständigen Behörde auf Verlagen vorzulegen ist. Diese Dokumentation muss spätestens jeweils zum 15. Mai für die im Vorjahr in Verkehr gebrachten Verpackungen vorliegen.
Daneben gibt es noch einige weitere Änderungen, die ebenfalls für Sie wichtig sein können und Handeln verlangen.
Sollten Hersteller und Vertreiber den neuen Vorgaben nicht gerecht werden, kann sogar ein Vertriebsverbot ausgesprochen werden.
Unterstützung bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung
Sie haben noch Fragen? Gerne senden wir Ihnen auf Nachfrage eine ausführlichere Information zu oder unterstützen Sie mit unserem Experten direkt bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes. Wir unterstützen Sie bei der Registrierungs- und Nachweispflicht und zeigen Ihnen Einsparpotenziale bei der Verpackungslizenzierung auf. Wir helfen gerne.
Kontakt
Weitere News

Wenn Akkus im Abfall zur Brandursache werden: Warum Abfallerzeuger jetzt gefordert sind
Jeden Tag brennen in Deutschland Recyclingbetriebe. Häufige Ursache: falsch entsorgte Akkus – mit Folgen auch für Abfallerzeuger.

Gewerbeabfallverordnung im Bundesrat: Blockade, Forderungen, offene Fragen
Mehr Recycling oder mehr Bürokratie? Im Bundesrat spitzt sich die Debatte um die Novelle zu.

IED-Novelle: Neue Anforderungen an Umweltmanagementsysteme – Handlungsbedarf für Unternehmen
Die IED-Novelle bringt tiefgreifende Änderungen für Umweltmanagementsysteme – betroffen sind auch Betreiber vieler Abfallbehandlungsanlagen. Besonders der neue Artikel 14a setzt Maßstäbe, die über ISO 14001 und EMAS hinausgehen und jetzt konkrete Vorbereitung erfordern. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch strategische Vorteile.

EU-Omnibus-Paket: Berichtspflichten könnten einfacher werden
Die EU will das Nachhaltigkeitsreporting entschlacken. Das Omnibus-Paket verspricht spürbare Vereinfachungen – auch beim Abfall-Reporting (ESRS E5). Wir zeigen, was geplant ist, und worauf Unternehmen jetzt achten sollten.

Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Das müssen Unternehmen jetzt wissen
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt ab 2025 strengere Regeln für Recycling, Mehrweg und Herstellerverantwortung. Erfahren Sie, was Unternehmen jetzt wissen und umsetzen müssen.

Neue Gewerbeabfallverordnung: Pflichten, aber auch Chancen für Unternehmen und Umwelt
Das Bundeskabinett hat eine Novelle der Gewerbeabfallverordnung beschlossen, um Recyclingquoten zu steigern und die getrennte Abfallsammlung zu verbessern. Die geplanten Änderungen betreffen viele Akteure – von Abfallerzeugern bis zu Anlagenbetreibern. Unternehmen, die frühzeitig reagieren und die neuen Vorgaben effizient umsetzen wollen, können sich durch unsere kompetente Beratung Wettbewerbsvorteile sichern.