Ihr Browser ist veraltet.

Bitte verwenden Sie einen modernen Browser um alle Seiteninhalte angezeigt zu bekommen und Ihre eigene Sicherheit zu verbessern.

Hier finden Sie moderne Webbrowser.

Was bedeutet das Verbot von fluorhaltigem Löschschaum?

Müssen Sie Ihre Feuerlöscher austauschen?

Voraussichtlich wird ab 2024 ein Verbot von fluorhaltigem Löschschaum verabschiedet werden. Dieser soll dann durch fluorfreie Alternativen bis 2025 ersetzt werden. Aber nicht alle Löschmittel sind von dieser Gesetzesänderung betroffen.

Folgende Feuerlöscher enthalten keinen Löschschaum:

  • Wasser oder wässrige Lösungen wie Salzlösung (nur Brandklasse A)
  • Fettbrandlöschmittel (Brandklasse F manchmal auch Brandklasse A+F)
  • Löschpulver (Brandklassen B+C; Brandklassen A+B+C; Metallbrand D)
  • Kohlendioxid CO2 (nur Brandklasse B)

Betroffen von der Gesetzesänderung sind nur Schaumlöschmittel für die Brandklassen A+B. Somit gilt erstmal zu prüfen, ob Sie und Ihr Betrieb überhaupt betroffen sind. Falls Sie Schaumlöscher in Ihren Betrieb haben, stellt sich dann die Frage, wann der nächste Tauschzyklus des Löschschaums ansteht. Je nach Hersteller muss das Löschmittel alle 4 bis 8 Jahre ausgetauscht werden.

Fällt diese Frist in den nächsten Jahren an, könnten doppelte Kosten für Sie entstehen. Bis zur Gesetzesänderung sind Löschmittel mit 0,04% Fluortensiden noch erlaubt, aber bis voraussichtlich 2025 sollen diese durch fluorfreien Schaum ersetzt werden. Sie ersparen sich unnötige Kosten, wenn Sie im aktuellen Tausch- und Wartungszyklus der Gesetzesänderung zuvorkommen und vollständig auf fluorfreien Löschschaum umstellen. Hierbei sollten Sie aber darauf achten, dass Sie tatsächlich nur 100% fluorfreien Löschschaum erwerben.

Nach der aktuellen Gesetzeslage ist ein Fluortensidanteil von maximal 0,04% noch erlaubt. Diese werden als „Bio-Schaum“ der zu „99% biologisch abbaubar“ und „umweltverträglich“ beworben. Diese Aussagen sind an sich korrekt, da die Reduktion der fluorhaltigen Stoffe einen großen Fortschritt zu den Vorgängern bedeutet haben. Aber dieser Fortschritt gilt inzwischen als überholt, denn die 0,04% Fluortenside reichern sich im Grundwasser und im Boden an und sind für die Natur nicht abbaubar, sondern Sondermüll.

Wenn Sie also neue Feuerlöscher für die Brandklassen A+B kaufen, achten Sie darauf, dass klar und deutlich in der Produktbeschreibung „100% fluorfrei“ steht.

Kontakt

Claudia Bär

T   +49  89 895 46 15 – 3

c.baer@lomex-eqs.de

Weitere News

IED-Novelle Optik

IED-Novelle: Neue Anforderungen an Umweltmanagementsysteme – Handlungsbedarf für Unternehmen

Die IED-Novelle bringt tiefgreifende Änderungen für Umweltmanagementsysteme – betroffen sind auch Betreiber vieler Abfallbehandlungsanlagen. Besonders der neue Artikel 14a setzt Maßstäbe, die über ISO 14001 und EMAS hinausgehen und jetzt konkrete Vorbereitung erfordern. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch strategische Vorteile.

Mehr erfahren
GewAbfV

Neue Gewerbeabfallverordnung: Pflichten, aber auch Chancen für Unternehmen und Umwelt

Das Bundeskabinett hat eine Novelle der Gewerbeabfallverordnung beschlossen, um Recyclingquoten zu steigern und die getrennte Abfallsammlung zu verbessern. Die geplanten Änderungen betreffen viele Akteure – von Abfallerzeugern bis zu Anlagenbetreibern. Unternehmen, die frühzeitig reagieren und die neuen Vorgaben effizient umsetzen wollen, können sich durch unsere kompetente Beratung Wettbewerbsvorteile sichern.

Mehr erfahren