Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Das müssen Unternehmen jetzt wissen
Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) bringt tiefgreifende Veränderungen für alle, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und hat eigentlich direkte Gültigkeit in allen Mitgliedsstaaten – also auch in Deutschland.
Noch ist unklar, ob das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) an die neuen Regeln angepasst oder die PPWR direkt gelten soll – vermutlich aber Ersteres. Sicher ist: Die Mitgliedsstaaten und damit auch die Unternehmen haben eine Übergangsfrist von 18 Monaten, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Wer frühzeitig handelt, sichert sich nicht nur Compliance, sondern auch wirtschaftliche Vorteile. Lomex EQS unterstützt insbesondere Inverkehrbringer von Waren, die Verpackungen einsetzen, mit gezielter Beratung zu Umwelt- und Kostenmanagement.
Was ändert sich mit der PPWR?
Die neue Verordnung verfolgt ein klares Ziel: weniger Verpackungsmüll, mehr Wiederverwendung und ein funktionierender Recyclingkreislauf. Dafür setzt sie auf vier zentrale Stellschrauben:
1. Verpackungen reduzieren und Mehrweg fördern
- Verpackungen müssen so ressourcenschonend wie möglich gestaltet sein – überdimensionierte Umverpackungen werden gezielt eingeschränkt.
- Unternehmen in der Gastronomie, im Handel und in der Industrie müssen Mehrwegoptionen stärker in ihre Lieferketten integrieren.
- Bestimmte Einwegverpackungen, insbesondere aus Kunststoff, sollen durch wiederverwendbare Alternativen ersetzt werden.
2. Recycling wird Pflicht – mit strengeren Vorgaben
- Verpackungen dürfen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie tatsächlich recycelt werden können.
- Für Kunststoffverpackungen gelten künftig verbindliche Mindestrezyklatanteile, also ein vorgeschriebener Anteil an recyceltem Material.
- Einheitliche EU-weite Kennzeichnungen für Sortierung und Recycling sollen die Mülltrennung für Verbraucher und Unternehmen erleichtern.
3. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Mehr Pflichten für Inverkehrbringer
- Unternehmen, die Waren verpackt in Verkehr bringen, müssen sich auf eine erhöhte finanzielle und organisatorische Verantwortung für Entsorgung und Recycling einstellen.
- Neue Melde- und Dokumentationspflichten sollen sicherstellen, dass Unternehmen ihre Verantwortung erfüllen.
- Sanktionen bei Nichteinhaltung: Verstöße können strenger geahndet werden, was zu Bußgeldern und weiteren regulatorischen Konsequenzen führen kann.
4. Verbote und Einschränkungen für problematische Verpackungen
- Bestimmte Einwegverpackungen werden gezielt verboten oder stark eingeschränkt – insbesondere Plastikverpackungen mit kurzer Nutzungsdauer.
- Überflüssige Verpackungsschichten sollen vermieden werden, z. B. große Umverpackungen für kleine Produkte.
- Strengere Regeln für chemische Inhaltsstoffe in Verpackungsmaterialien sollen Umwelt- und Gesundheitsrisiken reduzieren.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die PPWR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – doch sie bietet auch wirtschaftliche Chancen. Wer frühzeitig auf nachhaltigere Verpackungslösungen umstellt, kann Kosten sparen, sich Wettbewerbsvorteile sichern und sein Umweltimage verbessern.
Allerdings gibt es Kritik aus der Verpackungsbranche. Hersteller von Kunststoffverpackungen warnen vor mangelnder technischer Machbarkeit, hohen Kosten und einem unzureichenden Fokus auf echte Kreislaufwirtschaft. Inverkehrbringer von Waren sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um Engpässe oder regulatorische Risiken zu vermeiden.
Wie Lomex EQS Sie unterstützt
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Umwelt- und Abfallmanagement helfen wir Ihnen, die neuen Vorgaben effizient umzusetzen – ohne unnötige Kosten und Bürokratie.
Unser Beratungsangebot zur PPWR umfasst:
✔ Analyse Ihrer aktuellen Verpackungskonzepte im Hinblick auf PPWR-Anforderungen
✔ Unterstützung bei Melde- und Dokumentationspflichten, damit Sie stets auf der sicheren Seite sind
✔ Beratung und Vergleich Dualer Systeme, für einen besseren Überblick
✔ Schulung und Beratung für Ihr Team, um die neuen Anforderungen effizient umzusetzen
Nutzen Sie die Übergangsfrist sinnvoll und machen Sie Ihre Verpackungsstrategie zukunftssicher! Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.
Meinungen zur PPWR – Stimmen aus der Branche
Die PPWR wird unterschiedlich aufgenommen. Während Umweltorganisationen sie als wichtigen Schritt für mehr Kreislaufwirtschaft begrüßen, sehen viele Unternehmen Herausforderungen in der Umsetzung:
- Kunststoffverpackungshersteller kritisieren, dass die Umsetzung technisch und wirtschaftlich schwer realisierbar sei und warnen vor negativen Effekten auf den Wettbewerb (K-Zeitung).
- Die Verpackungsbranche befürchtet hohe Zusatzkosten für Unternehmen und wünscht sich mehr Förderung für innovative Recyclinglösungen (Neue Verpackung).
- Einige Stimmen sehen Chancen für nachhaltige Verpackungslösungen, wenn Unternehmen frühzeitig umsteuern (RecycleMe).
- Die Logistikbranche diskutiert die Auswirkungen auf den Handel, insbesondere hinsichtlich der neuen Mehrweg- und Recyclingsysteme (Logistik Heute).
Unser Fazit
Die PPWR bzw. deren Umsetzung, wird kommen – mit weitreichenden Auswirkungen auf Unternehmen, die Verpackungen nutzen. Wer sich jetzt vorbereitet, bleibt flexibel, spart langfristig Kosten und minimiert Risiken. Wir helfen Ihnen, die neuen Herausforderungen zu meistern.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Strategie optimieren – sprechen Sie uns an!
Kontakt
Weitere News

Wenn Akkus im Abfall zur Brandursache werden: Warum Abfallerzeuger jetzt gefordert sind
Jeden Tag brennen in Deutschland Recyclingbetriebe. Häufige Ursache: falsch entsorgte Akkus – mit Folgen auch für Abfallerzeuger.

Gewerbeabfallverordnung im Bundesrat: Blockade, Forderungen, offene Fragen
Mehr Recycling oder mehr Bürokratie? Im Bundesrat spitzt sich die Debatte um die Novelle zu.

IED-Novelle: Neue Anforderungen an Umweltmanagementsysteme – Handlungsbedarf für Unternehmen
Die IED-Novelle bringt tiefgreifende Änderungen für Umweltmanagementsysteme – betroffen sind auch Betreiber vieler Abfallbehandlungsanlagen. Besonders der neue Artikel 14a setzt Maßstäbe, die über ISO 14001 und EMAS hinausgehen und jetzt konkrete Vorbereitung erfordern. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch strategische Vorteile.

EU-Omnibus-Paket: Berichtspflichten könnten einfacher werden
Die EU will das Nachhaltigkeitsreporting entschlacken. Das Omnibus-Paket verspricht spürbare Vereinfachungen – auch beim Abfall-Reporting (ESRS E5). Wir zeigen, was geplant ist, und worauf Unternehmen jetzt achten sollten.

Neue Gewerbeabfallverordnung: Pflichten, aber auch Chancen für Unternehmen und Umwelt
Das Bundeskabinett hat eine Novelle der Gewerbeabfallverordnung beschlossen, um Recyclingquoten zu steigern und die getrennte Abfallsammlung zu verbessern. Die geplanten Änderungen betreffen viele Akteure – von Abfallerzeugern bis zu Anlagenbetreibern. Unternehmen, die frühzeitig reagieren und die neuen Vorgaben effizient umsetzen wollen, können sich durch unsere kompetente Beratung Wettbewerbsvorteile sichern.

Abfallmanagement, Markteinschätzung 2023 Teil 1
Die Unsicherheit in der Entsorgungswirtschaft ist aktuell, wie in vielen Branchen, sehr groß. Ukraine-Krieg, Energiekrise, CO2-Bepreisung, Absatzprobleme, fehlende Mitarbeiter usw. sind nur einige der Problempunkte, die die Planung für 2023 zu einem Vabanque-Spiel werden lassen. Prognosen und Trends sind nicht vorhersehbar.