IED-Novelle: Neue Anforderungen an Umweltmanagementsysteme – Handlungsbedarf für Unternehmen
Im Juli 2024 hat die EU mit der Richtlinie (EU) 2024/1785 die Industrieemissionsrichtlinie (IED) grundlegend überarbeitet. Die Änderungen müssen bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht überführt werden. Dies wird in Deutschland durch ein Artikelgesetz, das bisher im Entwurf vorliegt und unter anderem das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz ändert und die 45. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verordnung über die Umsetzung von Managementvorgaben und Umweltleistungswerten in Industrieanlagen – IE-Managementverordnung) erfolgen. Die Umsetzungsfrist für Unternehmen läuft jedoch bereits: Ab dem 1. Juli 2027 müssen zahlreiche Betriebe über ein IED-konformes Umweltmanagementsystem (UMS) verfügen. Ab 2030 muss dann eine regelmäßige Prüfung durch zugelassene Gutachter erfolgen.
Mit der überarbeiteten IED nimmt die EU zahlreiche Unternehmen in die Pflicht – darunter viele Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen. Besonders relevant: der neu eingefügte Artikel 14a.
Was fordert Artikel 14a der IED-Novelle?
Artikel 14a verpflichtet Betreiber von Anlagen, die unter Anhang I der IED fallen (oder anders ausgedrückt, die in Anhang 1 zur 4. Bundesimmissionsschutzverordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in Spalte d mit einem E gekennzeichnet sind), zur Einführung eines umfassenden Umweltmanagementsystems. Dieses geht teilweise deutlich über bestehende Standards wie ISO 14001 oder EMAS hinaus und enthält unter anderem zwingend folgende neue Elemente:
- Chemikalienverzeichnis: Erfassung aller gefährlichen Stoffe – auch als Bestandteile von Gemischen – unter besonderer Berücksichtigung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) gemäß REACH sowie beschränkten Stoffen gemäß Anhang XVII.
- Risikobewertung und Substitutionsanalyse: Bewertung der Auswirkungen dieser Stoffe auf Gesundheit und Umwelt sowie Prüfung sichererer Alternativen oder Möglichkeiten zur Emissionsminderung.
- Transformationsplan bis 2045: Maßnahmenplan für ein kreislauforientiertes, schadstofffreies und ressourceneffizientes Wirtschaften.
- Veröffentlichungspflicht: Alle relevanten Informationen müssen online öffentlich zugänglich gemacht werden – Details werden durch einen EU-Durchführungsrechtsakt bis Ende 2025 geregelt.
- Verpflichtende externe Prüfung: Das UMS muss ab spätestens 2030 erstmals und anschließend alle drei Jahre durch EMAS-Umweltgutachter oder akkreditierte Stellen geprüft werden.
Warum jetzt handeln – und wie wir Sie unterstützen können
Obwohl, oder gerade weil, die gesetzgeberische Umsetzung in Deutschland voraussichtlich erst Ende 2025 / Anfang 2026 erfolgt, verbleibt für betroffene Unternehmen insgesamt wenig Zeit, um die komplexen Anforderungen fristgerecht umzusetzen. Ein spätes Reagieren kann zu erheblichen Mehraufwänden, Kosten und ggf. auch rechtlichen Konsequenzen führen.
Lomex EQS unterstützt Sie frühzeitig und passgenau:
- Bewertung Ihrer Anlagen hinsichtlich IED-Relevanz
- Integration der neuen Anforderungen in bestehende Managementsysteme (ISO 14001, EMAS, ISO 50001 etc.)
- Aufbau Umweltmanagementsysteme nach den Anforderungen der IED-Richtlinie
- Aufbau rechtskonformer Chemikalienverzeichnisse
- Erstellung von Transformationsplänen mit realistischer Maßnahmenplanung
- Schulung und Begleitung Ihrer Teams bis zur erfolgreichen Auditierung
Fazit: Die IED-Novelle bringt nicht nur neue regulatorische Pflichten, sondern auch Chancen zur Effizienzsteigerung, Risikominimierung und Nachhaltigkeitspositionierung. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich entscheidende Vorteile bei der Umsetzung – organisatorisch, finanziell und strategisch.
Warten Sie nicht bis 2026 – starten Sie jetzt!
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Gemeinsam entwickeln wir ein Umweltmanagementsystem, das nicht nur den neuen Anforderungen entspricht, sondern auch Ihre betriebliche Effizienz nachhaltig steigert.
Lomex EQS – Ihre Partner für Umwelt, Effizienz und Zukunftssicherheit.
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