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Gewerbeabfallverordnung im Bundesrat: Blockade, Forderungen, offene Fragen

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung sorgt auf der Zielgeraden für Spannungen zwischen Bund und Ländern. Nach langen Beratungen liegt der Entwurf nun beim Bundesrat – doch statt einer reibungslosen Zustimmung fordern mehrere Ausschüsse weitreichende Änderungen. Teilweise steht sogar ein kompletter Stopp im Raum.

Besonders die Finanz- und Baupolitiker unter den Ländervertretern lehnen die Reform in ihrer aktuellen Form strikt ab. Aus ihrer Sicht würde der Entwurf mehr Bürokratie schaffen, ohne dass die angestrebten Verbesserungen bei Getrenntsammlung und Recycling tatsächlich erreicht würden. Neue Überwachungspläne, aufwendige Listen aller Betriebe oder zusätzliche Nachweispflichten gelten vielen als kaum umsetzbar – insbesondere, weil Personal und Mittel fehlen.

Einige Fachgremien, allen voran der Umweltausschuss, wollen den Entwurf dagegen nur punktuell nachschärfen. So soll zum Beispiel genauer definiert werden, wann Ausnahmen bei der Getrenntsammlung erlaubt sind. Auch die Einführung eines bundesweiten Anlagenregisters und die Stichprobenkontrollen durch Betreiber von Müllverbrennungsanlagen stehen in der Kritik: Während die Wirtschaftspolitiker diese Vorgaben am liebsten ganz kippen würden, fordert der Umweltausschuss sogar noch häufigere Prüfungen durch die Betreiber.

Wer kommt für Kosten externer Sachverständiger auf?

Uneinigkeit herrscht auch bei der Frage, wer für die Kosten externer Sachverständiger aufkommen muss. Hier will der Umweltausschuss Unternehmen grundsätzlich in die Pflicht nehmen – unabhängig davon, ob die Prüfung einen Verstoß feststellt oder nicht.

Darüber hinaus lehnt der Wirtschaftsausschuss eine pauschale Verpflichtung zu einheitlichen Formularen bei der Abfalldokumentation ab. Betriebe sollten selbst entscheiden können, wie sie ihre Nachweise gestalten. Außerdem gilt die Forderung, den Verwertungsweg nicht schon vorab bis ins Detail dokumentieren zu müssen, weil dieser sich oft erst im Entsorgungsprozess konkret festlegt.

Positionen der Länder gehen teils weit auseinander

Während die einen vor einer Überregulierung warnen, pochen andere auf strengere Vorgaben, vor allem bei Bioabfällen und Papier: Diese Fraktionen sollen laut Umweltpolitikern künftig konsequent separat erfasst werden, um Schlupflöcher zu schließen und die Recyclingquoten real zu erhöhen.

Ob und in welcher Form die Novelle jetzt noch beschlossen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist: Die Positionen der Länder gehen teils weit auseinander – von punktuellen Korrekturen bis zur vollständigen Ablehnung. Für Unternehmen bedeutet das weiterhin Unsicherheit. Klar ist: Betriebe sollten vorbereitet sein, wenn es ernst wird.

Wir bei Lomex EQS behalten die Entwicklungen für Sie im Blick. Wer vorbereitet ist, kann auch bei neuen Pflichten in der Abfallwirtschaft rechtzeitig reagieren – sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Prozesse fit für künftige Anforderungen machen möchten.

Sie sehen in Ihrem Unternehmen Potenzial für weniger Abfall, bessere Verwertung und wirtschaftliche Verbesserungen? Melden Sie sich gern bei uns. Wir unterstützen Sie dabei, passende Lösungen umzusetzen – unkompliziert, praxisnah und mit Blick auf Ihre individuellen Anforderungen.

Kontakt

Thomas Stork

T   +49  89 895 46 15 – 4

t.stork@lomex-eqs.de

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